Maria Ward Schule Würzburg

SCHULEN IN PRIVATER TRÄGERSCHAFT

fordern den nötigen Freiraum bei staatlichen Stellen ein

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Private Schulen dienen der Aufgabe, das öffentliche Schulwesen zu vervollständigen und zu bereichern. Sie sind im Rahmen der Gesetze frei in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, über Lehr- und Erziehungsmethoden, über Lehrstoff und Formen der Unterrichtsorganisation. So sieht es der Art. 90 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes vor.

Wenn Sie an diesen Fragen der fairen Finanzierung interessiert sind können Sie sich hier genauer informieren und unsere Anliegen auch unterstützen.

Innovative Schulkonzepte, individuelle und differenzierte Förderung der Schüler sowie das breite Fächerangebot machen Privatschulen zum Glücksfall für Staat und Kommunen. Gäbe es die mehr als 1300 Privatschulen mit ihren 204.000 Schülern in Bayern nicht, müsste der Freistaat deren Personal besolden, die Kommunen die Schulen errichten und unterhalten.

Aus gutem Grund hat der Staat den Privatschulen Freiheiten gewährt, anerkennt Abschlüsse als gleichwertig und unterstützt sie finanziell. Dennoch, die öffentliche Hand gibt für einen Privatschüler nur einen Teil dessen aus, was sie für einen Schüler an einer öffentlichen Schule aufwendet. Deshalb müssen Eltern Schulgeld bezahlen. (Auszug aus der Broschüre des katholischen Schulwerks in Bayern)

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