Maria Ward Schule Würzburg

So unterstützen Sie die MARIA-WARD-STIFTUNG

Liebe Eltern und Freunde der Maria-Ward-Schule,

der normaler Schulbetrieb verschlingt gewaltige Geldsummen und ein vielfältiges, qualifiziertes Angebot und individuell auf die Mädchen unserer Schule zugeschnittenes Unterrichts- und Erziehungsprogramm ist selbstverständlich mit einem bedeutenden finanziellen Aufwand verbunden.

Auf dem Weg zur Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit unserer Schule sind wir einen großen Schritt weiter gekommen durch die Errichtung der Maria-Ward-Stiftung. Für die Stiftung als Träger in unserer Maria-Ward-Schule st es sehr wichtig, in den kommenden Jahren viele neue Zustifter mit vielen kleinen und größeren Zuwendungen zu gewinnen. Wir bitten Sie, uns hier zu unterstützen.

Alle Zuwendungen an die Stiftung sind, da diese als gemeinnützig anerkannt ist, steuerlich abzugsfähig.

 

Spendenkonto

Maria-Ward-Stiftung: Liga-Bank Würzburg, BLZ 750 903 00, Kontonummer 3016110 

Das Wichtigste zur Maria-Ward-Stiftung im Überblick:

Errichtet am 6. Januar 2002 von der Unterfränkischen Provinz IBMV, der Maria-Ward- Schwestern (Englische Fräulein) 
 Genehmigt am 7. März 2002 vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus 
Stiftungssitz Ort der Stiftungsverwaltung ist Aschaffenburg
http://www.mariaward-stiftung-ab.de/
Stiftungsaufsicht Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des Bischofs von Würzburg. Die Wahrnehmung der Stiftungsaufsicht obliegt dem Bischöflichen Ordinariat als kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde.
Stiftungsorgane

Stiftungsrat

Er besteht aus fünf Mitgliedern.
Vorsitzende ist die Provinzialoberin der Unterfränkischen Provinz oder eine von ihr ernannte Vertreterin aus der Gemeinschaft der Maria-Ward-Schwestern.

Stiftungsvorstand

Er besteht aus drei Mitgliedern, nämlich einer von der Stifterin berufenen Maria-Ward-Schwestern als Vorsitzende und zwei weiteren Mitgliedern, die vom Stiftungsrat bestellt werden.

Förderung Durch Spenden (Zuwendungen), die den laufenden Betrieb einer Erziehungseinrichtung (Schule, Kindergarten) unterstützen.
Durch Zustiftungen: Um den Erhalt und die Arbeit der Stiftung dauerhaft zu sicheren, ist die Erhöhung des Stiftungskapitals unabdingbar.
Gemeinnützigkeit Die Stiftung verfolgt mit den in ihrer Sitzung festgelegten Zwecken ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung (§§ 51 ff AO).
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