Informationen zum Übertritt in die 5. Klasse der Maria-Ward-Schule
Übertritt nach der 4. Klasse der Grundschule
Voraussetzung für einen Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule ist der Vermerk „für die Realschule geeignet“ im Übertrittszeugnis der Grundschule. Dies ist dann der Fall, wenn im Übertrittszeugnis in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) die Durchschnittsnote 2,66 oder besser besteht.
Sollte die Eignung nicht vorliegen (Durchschnittsnote 3,0 oder schlechter), muss ein Probeunterricht abgelegt werden. Für das Bestehen des Probeunterrichts müssen in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Noten 3 und 4 erzielt werden. Hat eine Schülerin zweimal die Note 4 im Probeunterricht erreicht, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.
Übertritt nach der 5. Klasse der Mittelschule
Voraussetzung für einen Übertritt ist, dass die Schülerin in Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis die Durchschnittsnote 2,5 oder besser hat. Schülerinnen können zur regulären Anmeldewoche vorangemeldet werden. Bitte Halbjahreszeugnis mitbringen. Die endgültige Anmeldung erfolgt nach Erhalt des Jahreszeugnisses. Ein Probeunterricht für die Schülerinnen der 5. Klasse Mittelschule findet nicht statt.
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